E-Rechnungspflicht 2027/2028: Was Unternehmen jetzt tun müssen
Mit dem Wachstumschancengesetz hat der Gesetzgeber die verpflichtende E-Rechnung im B2B-Geschäft eingeführt (§ 14 UStG). Die Umstellung läuft in Stufen — und die nächste Stufe ist die entscheidende: Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz im Geschäft mit anderen Unternehmen keine Papier- oder einfachen PDF-Rechnungen mehr ausstellen. Ein Jahr später gilt das für alle.
Die Termine im Überblick
| Datum | Was gilt |
|---|---|
| 1. 1. 2025 | Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen können. Diese Pflicht gilt bereits — unabhängig von Größe und Umsatz. |
| bis 31. 12. 2026 | Übergangsfrist: Alle dürfen weiterhin Papier oder PDF ausstellen (PDF nur mit Zustimmung des Empfängers). |
| 1. 1. 2027 | Ausstellungspflicht für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz. |
| 1. 1. 2028 | Ausstellungspflicht für alle Unternehmen. Auch das EDI-Übergangsverfahren endet. |
Was zählt als E-Rechnung — und was nicht?
Eine E-Rechnung ist ein strukturierter XML-Datensatz nach der europäischen Norm EN 16931. In Deutschland heißt das in der Praxis: XRechnung oder ZUGFeRD (ab Profil EN 16931). Ausdrücklich keine E-Rechnung sind: Papierrechnungen, einfache PDFs, Word-Dokumente, eingescannte Rechnungen und Bilddateien.
Wichtige Ausnahmen
- Rechnungen an Privatkunden (B2C) sind nicht betroffen — besonders relevant für Handwerksbetriebe.
- Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Fahrausweise sind ausgenommen.
- Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen keine E-Rechnungen ausstellen — aber empfangen können. Details hier.
- Bestimmte steuerfreie Umsätze (§ 4 Nr. 8–29 UStG, z. B. viele Vermietungen, Heilbehandlungen) sind ausgenommen.
Checkliste: In einer Stunde vorbereitet
- Betroffenheit klären: Stellen Sie B2B-Rechnungen aus? Lag Ihr Umsatz 2026 über 800.000 €? Dann gilt die Ausstellungspflicht ab 1. 1. 2027 — sonst ab 2028.
- Empfangsweg festlegen: Ein dediziertes E-Mail-Postfach (z. B. rechnung@…) genügt. So richten Sie den Empfang korrekt ein.
- Software prüfen: Kann Ihr Rechnungsprogramm XRechnung oder ZUGFeRD erzeugen? Fragen Sie den Anbieter nach dem Zeitplan. Für den Start geht es auch ohne Kauf: XRechnung kostenlos im Browser erstellen.
- Archivierung regeln: Der strukturierte Teil der E-Rechnung muss 8 Jahre unverändert aufbewahrt werden (GoBD-konform, nicht nur als Ausdruck).
- Testen: Prüfen Sie erhaltene und selbst erzeugte E-Rechnungen — z. B. mit unserem kostenlosen Validator.
Ausführlicher zum Abhaken und Ausdrucken: die komplette 18-Punkte-Checkliste zur E-Rechnungspflicht.
Was passiert bei Verstößen?
Wer ab dem Stichtag keine ordnungsgemäße E-Rechnung ausstellt, hat keine ordnungsgemäße Rechnung im Sinne des Umsatzsteuerrechts ausgestellt. Die praktische Folge trifft zuerst Ihren Kunden: Sein Vorsteuerabzug ist gefährdet, er wird die Rechnung zurückweisen und eine korrekte E-Rechnung verlangen — Ihr Geld kommt später. Zusätzlich drohen Bußgelder.
Ist Ihre E-Rechnung gültig? Prüfen Sie XRechnung- und ZUGFeRD-Dateien kostenlos und ohne Anmeldung — die Prüfung läuft komplett in Ihrem Browser.
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